NEHMEN SIE SICH DIE FREIHEIT… DIE RICHTIGEN ENTSCHEIDUNGEN ZU TREFFEN

Als Freiberufler oder Selbständiger haben Sie – wie der Name schon sagt, viel Freiheit. Aber auch viel Verantwortung. Für Ihre Zukunft, für Ihre Absicherung im Alter. Und die Ihrer Familie. Denn: Während der Zeit Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wurde von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber jeden Monat in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einbezahlt.

BEVOR SIE IHRE ALTERSVERSORGUNG NICHT GEREGELT HABEN…

Arbeitgeber

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Arbeitnehmer

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Kontakt

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… wird Sie Ihnen keine Ruhe lassen. Mit Ihrer Freiberuflichkeit/Selbständigkeit haben Sie vernünftigerweise die Möglichkeit genutzt, sich aus der Sozialversicherungspflicht zu verabschieden. So weit so gut. Für Ihre Altersversorgung allerdings bedeutet dies: so weit so schlecht. Denn hier sehen Sie in etwa die Rentenbeiträge für den Aufbau von Altersvermögen, die Ihnen gegenüber einem sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter als Freiberufler fehlen, falls Sie zu Rentenbeginn den gewohnten Lebensstandard halten wollen.
Die wenigsten Freiberufler können diese Beträge aus dem Stand aufbringen. Aber mit intelligenter Gestaltung ist das Problem lösbar. Ihr Versorgungsziel kann langfristig über zunächst geringere, später höhere Sparbeiträge erreicht werden. In welcher Form und mit welcher Art von staatlichen Zuschüssen hängt im Wesentlichen von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab.

Verdienen Sie unter € 30.000,- im Jahr, dürfte die Privat-Rente für Sie der vorteilhafteste Weg sein. Es gibt hier zwar keine staatlichen Zuschüsse. Aber dafür versteuern Sie zu Rentenbeginn nur den Ertragsanteil Ihrer privaten Rente mit 18 %! Und falls Sie sich für eine einmalige Kapitalabfindung entscheiden, kommt das steuerlich günstige Halbeinkünfteverfahren für Sie zum Tragen.
Das heißt für Sie: Die Hälfte des Ertrages aus Ihrem Vermögensaufbau ist steuerfrei. Und die Kapitalauszahlung wird nur mit Ihrem im Alter gültigen, in der Regel wesentlich niedrigeren Steuersatz versteuert.

Liegen Sie oberhalb von € 30.000,- zu versteuerndem Einkommen pro Jahr, könnte die Basis-Rente oder auch sogenannte Rürup-Rente für Sie interessant sein. Die Basisrente ist die einzige Form der Altersvorsorge, über die Selbständige steuerbegünstigt – im Rahmen der Absetzbarkeit als Vorsorgeaufwendungen – eine zusätzliche Altersrente aufbauen können. 

Möglich und häufig genutzt bei der Basisrente: Einmal-Sparbeitrag im Dezember eines Steuerjahres in Abhängigkeit vom zu erwartenden zu versteuernden Einkommen. So lässt sich die Steuerlast noch 5 vor 12 signifikant verringern.

Sie vereinbaren eine garantierte Rente. Je nach Bedarf können Sie einen Berufsunfähigkeitsschutz einschließen. Auch als sofort beginnende Basis-Rente gegen Einmalzahlung möglich.

Die Sparbeiträge zur Basis-Rente können – gemeinsam mit eventuellen Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen – als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gelten Höchstbeträge und zwar für Alleinstehende € 20.000 und für zusammen veranlagte Ehegatten € 40.000 pro Jahr.

Von Ihren Sparbeiträgen für die Basis-Rente sind in den folgenden Jahren steuerlich absetzbar :

2017
84%

2018
86%

2019
88%

2020
90%

2021
92%

2022
94%

2023
96%

2024
98%

2025
100%

2026
100%

Wer im Jahr 2025 erstmals eine Basis-Rente ausgezahlt bekommt, muss diese zu 85 Prozent versteuern. Die Differenz zu 100 Prozent der Rente ist der persönliche Rentenfreibetrag. Dieser Rentenfreibetrag wird festgeschrieben und gilt ein Leben lang. Für jeden neuen Rentenjahrgang ab 2025 steigt der Besteuerungssatz jährlich um 1 Prozentpunkt, bis im Jahr 2040 100 Prozent erreicht sind. Eine Steuer ergibt sich jedoch nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschritten hat.

Wir beschäftigen uns ständig mit der Frage, wie wir unseren Kunden zusätzlichen echten Mehrwert verschaffen können und screenen den Markt nach entsprechenden Partnern.

So können Sie als Selbständiger/Freiberufler z.B. ein interessantes Cashback-Modell nutzen, welches zusätzliches Kapital auf Ihr Altersvorsorge-Sparkonto bringt. Sie kaufen gern online ein? Dann können Sie – auf Wunsch mit einer kostenlosen Visa-Kreditkarte – bei namhaften Einzelhändlern fast aller Branchen für jeden dieser Einkäufe einen Teil des Kaufpreises als Cashback auf Ihr persönliches Altersvorsorgekonto gutgeschrieben bekommen: Die deutlich attraktivere Alternative zu bestehenden Punktesystemen (Paybackkarte, Deutschlandkarte, Lufthansa-milesandmore-Karte und diversen singulären Handelskarten). Die Cashbacks können Sie im Rahmen Ihrer Altersversorgung sowohl für die Privat-Rente als auch für die Basis-Rente verwenden.

Die Vorteile des Cashback-Modells stehen gleichzeitig auch Ihren Familienmitgliedern zur Verfügung. Auch für deren online-Einkäufe erhalten Sie dann Gutschriften auf Ihr Altersvorsorgekonto.

Der Cashback kann bis zu 4/5 % erreichen (häufiger) und geht in seltenen Fällen bis zu 10/15 % (z. B. bei Reisen). Durch diverse Promotionsangebote der Anbieter kann der Cashback nicht selten verdoppelt werden. Hinzu kommen immer wieder wechselnde Gutscheinangebote der Einzelhändler. Wesentlich ist, dass Sie bei Ihren Einkäufen die offiziellen Online-Preise bezahlen und nicht etwa wegen des Cashbacks heraufgesetzte Sonderpreise. Über den Einsatz einer kostenfreien Visa-Kreditkarte generieren Sie nochmals 0,5 % Cashback auf jeden Visakarten-Umsatz für ihre persönliche Altersversorgung.

Das Händlernetz der itRente umfasst über 800 Einzelhändler fast aller Branchen, die z. T. nur online-, z. T. auch stationären Einkauf anbieten. Oben sehen Sie nur eine kleine Auswahl der Anbieter. Da dieses Händlernetz lebt und sich ständig verändert, weisen wir darauf hin, das die gezeigte Auswahl den Stand März 2017 widergibt. Cashback-fähig sind nur online-Einkäufe. Visa hat ca. 35 Mio. Akzeptanzstellen weltweit.

DER VORTEIL
Unsere Berechnungen haben gezeigt, dass Freiberufler/Selbständige sich – abhängig von Beginnalter und Konsumverhalten – über Cashbacks ein zusätzliches Versorgungsvermögen in der Größenordnung € 20.000 bis € 50.000,- aufbauen können. Das bietet Ihnen keine andere Versorgungslösung.