BEVOR SIE IHRE ALTERSVERSORGUNG NICHT GEREGELT HABEN…

… wird Sie Ihnen keine Ruhe lassen. Durch das unzureichende Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird die staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung (bAV) bedeutender denn je. Auf Grund hoher Zuschüsse für Führungskräfte, kaufmännische und gewerbliche Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben ist die bAV als notwendige Ergänzung zur gesetzl. Rentenversicherung inzwischen zum wichtigsten Versorgungsinstrument in Deutschland geworden. Hierbei arbeitet CONNECT Pensionsmanagement bevorzugt mit Unternehmenskunden zusammen, die bereit sind, ihren Mitarbeitern als Ausdruck ihrer Wertschätzung einen höheren als den gesetzlich vorgesehenen Arbeitgeberzuschuss zur bAV zu gewähren.

Ihr Rechtsanspruch auf bAV

Arbeitgeber

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Freiberufler

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Kontakt

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Gemäß §1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz) haben Sie als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Nutzung der betrieblichen Altersversorgung gegenüber jeden Arbeitgeber in Deutschland. Dieser Anspruch gilt für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, d.h. kaufmännische wie auch gewerbliche Arbeitnehmer, übrigens auch für geringfügig Beschäftigte (€ 556,-). Er wird geltend gemacht durch einfache Anfrage des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber nach staatl. geförderter bAV. Diese Form der Freiwilligen Zusatzversorgung ist für Arbeitnehmer höchst effizient. Im Vergleich zur hoch geförderten betrieblichen Versorgung , ist die private Rentenversicherung ohne Zuschüsse zum Auslaufmodell geworden, während sich die Riester-Rente tendenziell nur für kinderreiche Familien mit geringem Einkommen rechnet. In dieser Situation bietet die bAV für 90 % aller Arbeitnehmer die höchsten staatl. Zuschüsse.

Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen monatlichen Sparbeitrag, dessen Höhe Sie natürlich selbst entscheiden. Auf diesen Sparbeitrag erhalten Sie bis zu 90 % Zuschüsse vom Staat. Zusätzlich gewähren viele Arbeitgeber Ihnen einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV von bis zu 40 % auf Ihren Sparbeitrag. Damit können Sie also auf bis zu 130 % monatliche Zuschüsse auf Ihren eigenen Sparbeitrag kommen. D.h. die höchste Förderung, die in Deutschland für die Altersvorsorge möglich ist.

Der Arbeitgeber führt die gesamten Sparbeiträge, also Ihre eigenen wie auch die staatl. Zuschüsse und einen eventuellen Arbeitgeberzuschuss, monatlich an den Versorgungsträger ab. Dort verzinst sich das Sparkapital und finanziert Ihren Vermögensaufbau für den Ruhestand.

Mit Rentenbeginn, frühestens ab 62, haben Sie einen Anspruch auf lebenslang garantierte Rentenzahlungen oder einmalige Kapitalauszahlung. Auch eine Teilauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Kapital und lebenslange Verrentung des Restkapitals ist möglich.

Die Versorgungszahlungen werden nachgelagert zu dem in der Rentenbezugszeit in der Regel niedrigeren Steuersatz versteuert. Bei einem Großteil der Versorgungsberechtigten wird der Steuersatz auf die laufenden Rentenzahlungen nicht mehr als 5 bis 10 % betragen. Hinzu kommen die Krankenkassenbeiträge, die mit dem  Betriebsrentenstärkungsgesetz seit 1.1.2020 nochmals reduziert wurden (in den meisten Fällen halbiert). Sowohl später fällige Steuern als auch der Krankenkassenbeitrag machen in der Regel nur einen Bruchteil dessen aus, was Sie über die außerordentlich hohen Zuschüsse von Staat und Arbeitgeber und die Erträge hieraus finanziert haben.

CONNECT Pensionsmanagement hat seinen Ursprung nicht in  der Versicherungsbranche sondern in der Unternehmensberatung. Als erfahrenes und spezialisiertes bAV-Beratungshaus können wir deshalb Ihre Interessen und Ihre individuellen Anliegen auch gegenüber Arbeitgebern vertreten. Und schließlich: im Unterschied z.B. zu Versicherungsvertretern, die Ihnen die betriebliche Altersversorgung nicht anbieten können, beraten wir Sie neutral und unabhängig von Versicherungsgesellschaften.

Gerne begleiten wir Sie durch die komplexen Aktionsfelder des staatl. geförderten Vermögensaufbaus. Und da wir wohl das einzige bAV-Beratungshaus in Deutschland sind, welches sich nicht scheut, seine Beratungsleistung durch Sie beurteilen zu lassen: Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Urteil nach erfolgter Beratung individuell über einen Feedback- Fragebogen abzugeben.

Hier die weiteren Vorteile für Sie:

BAV SCHAFFT SICHERHEIT

Und diese Sicherheit hat mehrere Dimensionen. Mit einem bAV-Sparplan können Sie z.B. Ihr investiertes Kapital nicht verlieren. Das ist garantiert. Und: Ihr Sparkapital liegt nicht beim Unternehmen oder Betrieb, sondern beim Versorgungsunternehmen. Dies bedeutet, das Kapital auf Ihrem bAV-Sparkonto ist gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Und weiter: das Guthaben auf Ihrem bAV-Sparkonto, egal in welcher Höhe, ist darüber hinaus Bürgergeld-sicher (d.h. das Kapital wird nicht angerechnet) und auch geschützt gegen Privatinsolvenz.

ERTRAGSSTARK

Die zu erwartenden Erträge bei der betrieblichen Altersversorgung rechnen wir konservativ mit 3,9% p.a., bezogen auf das arbeitende Kapital. Da das nach Zuschüssen vom Staat und vom Arbeitgeber tatsächlich Netto investierte Kapital jedoch in der Regel nicht einmal 50% des insgesamt investierten Kapitals beträgt, liegt ihre realistische Renditeerwartung bei um die 7% p.a. Dies entspricht in etwa der langfristigen Rendite von Kapitalmarktinvestments, allerdings ohne dass Ihre Anlage den hohen Risiken und der Volatilität von z.B. Aktieninvestments ausgesetzt ist.

FLEXIBEL

Ihren Sparbeitrag können Sie entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten nach oben oder unten verändern. Auch eine zwischenzeitliche Beitragsfreistellung, z.B. wegen erhöhten Liquiditätsbedarfs ist möglich. Dies bedeutet, Ihr angespartes Kapital verzinst sich weiter, aber es werden für einen bestimmten Zeitraum keine weiteren Sparbeiträge geleistet. Zu Rentenbeginn können Sie wählen zwischen einmaliger Kapitalauszahlung oder einer Rente, die Ihnen lebenslang gezahlt wird, egal wie alt Sie werden. Oder Sie lassen sich 30 % des Kapitals in einer Summe auszahlen und beziehen den Rest als lebenslange Rente.

VERERBBAR

Mit einer von CONNECT Pensionsmanagement gestalteten betrieblichen Altersversorgung sichern Sie auch Ihre Familie ab. Denn: sollte Ihnen in der Ansparphase etwas zustoßen, erhalten Ihre Hinterbliebenen das auf dem bAV-Sparkonto vorhandene Kapital. nach Rentenbeginn, also in der Rentenbezugsphase, etwas zustoßen, erhalten Ihre Hinterbliebenen die Rente, die Sie lebenslang erhalten hätten, für eine Rentengarantiezeit lang (häufig 25 Jahre).

STATUSÄNDERUNG

Ein Arbeitsleben ist lang. Vielleicht ergeben sich in Ihrem Leben einmal Opportunitäten für eine selbständige Tätigkeit. Sollten Sie aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die Selbständigkeit z.B. als Freiberufler/Freelancer wechseln, können Sie den bestehenden bAV-Sparplan privat weiter besparen. Er erhält dann, auch steuerlich, den Status einer Privat-Rente.

WOHNSITZÄNDERUNG AUSLAND

Nicht alle Mitarbeiter:innen werden vielleicht ihr gesamtes Leben in Deutschland verbringen. Ergibt sich eine Wohnsitzverlagerung vor Rentenbeginn, wird der bAV Sparplan ganz einfach auf "beitragsfrei" gesetzt. Das bedeutet, alles Kapital auf dem bAV Sparkto. bleibt erhalten und verzinst sich weiter. Aber es fließen keine weiteren Sparbeiträge. Zu Rentenbeginn wird die Versorgungsleistung in lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung auch ins Ausland erbracht. Auch wenn es kein EU-Land ist. Also sonnige Zeiten voraus.

Besonders interessant wird die betriebliche Altersversorgung dadurch, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen – zusätzlich zum staatl. Zuschuss – noch einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV gewährt. Die Kombination der Zuschüsse wirkt auf Ihre Ablaufleistungen wie ein Renditeturbo. Berechnen Sie doch kurz selbst, wie viel Zuschüsse Sie erhalten könnten:

Die Berechnungen, die wir für Sie erstellen zeigen Ihnen, wieviel Zuschüsse Sie jeden Monat – und zwar auf Lebensarbeitszeit – auf Ihren eigenen Sparbeitrag erhalten können. Ihr Vermögensaufbau wird nämlich überwiegend aus staatlichem – und Arbeitgeberzuschuss finanziert. Zum Rentenbeginn kann allein das über Zuschüsse finanzierte Kapital rund € 100.000, – und deutlich mehr betragen! Rufen Sie uns doch kurz an, um kostenfrei und unverbindlich eine exakte Berechnung der Zuschüsse und Versorgungsleistungen zu erhalten.

Vielleicht möchten Sie auch nicht so gern selbst mit dem Arbeitgeber über die Zuschüsse sprechen. Dann überlassen Sie das doch uns. Denn da wir in Unternehmen zu Hause sind, gelingt es uns häufig, den Arbeitgeber für einen Arbeitgeberzuschuss zu gewinnen.

SPRECHEN SIE UNS EINFACH AN – WIR REGELN DIE DINGE FÜR SIE

Die Fälle dauerhafter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in Deutschland nehmen zu. An erster Stelle stehen psychische Erkrankungen (z.B. Burnout), gefolgt von Erkrankungen des Knochengerüsts. Falls Sie schon einmal darüber nachgedacht haben, Ihre Arbeitsfähigkeit abzusichern: jetzt ist die Gelegenheit dazu. Denn in die betriebliche Altersversorgung können Sie einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit integrieren.

In diesem Fall werden nicht nur Ihre Sparbeiträge für den Vermögensaufbau, sondern ebenfalls Ihr Schutz gegen Berufsunfähigkeit über hohe staatliche – und eventuell einen Arbeitgeberzuschuss gefördert. Das bedeutet für Sie: der Schutz gegen Berufsunfähigkeit wird bei gleichen Leistungen ca. 40 % günstiger, als wenn Sie eine BU privat abschließen. Gleichzeitig übernimmt der Versorger im BU-Fall die Fortführung Ihrer Sparprämien für den Vermögensaufbau.

Hier ein Beispiel für eine echte Mehrwertoption für Sie, deren Nutzungsmöglichkeit von der Bereitschaft Ihres Arbeitgebers abhängt, das Modell in Ihrem Unternehmen zu implementieren:

Im Rahmen dieses Modells haben Sie Möglichkeit – auf Wunsch mit einer kostenlosen Kreditkarte – bei namhaften Einzelhändlern fast aller Branchen Cashbacks auf Online-Einkäufe zu erhalten. Als attraktivere Alternative zu bestehenden Punktesystemen (Paybackkarte, Deutschlandkarte, Lufthansa-milesandmore-Karte und diversen singulären Handelskarten) erhalten Sie für jeden dieser Einkäufe einen Teil des Kaufpreises als Cashback auf ihr persönliches Altersvorsorgekonto gutgeschrieben.

Die Cashbacks liegen im Schnitt bei 3,7 bis 4%, in ausnahmefällen deutlich mehr. Durch diverse Promotionsangebote der Anbieter können die Cashbacks manchmal verdoppelt werden. Hinzu kommen immer wieder wechselnde Gutscheinangebote der Einzelhändler. Wesentlich ist, dass Sie bei ihren Einkäufen die offiziellen Online-Preise bezahlen und nicht etwa wegen der Cashbacks heraufgesetzte Sonderpreise. Über den Einsatz einer kostenfreien Master-Kreditkarte generieren Sie -unabhängig von online-Einkäufen – nochmals 1 % Cashback auf jeden Kreditkarten-Umsatz für ihre persönliche Altersversorgung.

Das Händlernetz umfasst über 1.200 Einzelhändler fast aller Branchen, die z. T. nur online-, z. T. auch stationären Einkauf anbieten. Oben sehen Sie nur eine kleine Auswahl der Anbieter. Da dieses Händlernetz lebt und sich ständig verändert, weisen wir darauf hin, das die gezeigte Auswahl den Stand Dezember 2023 widergibt. Cashback-fähig sind nur online-Einkäufe.

Unsere Berechnungen haben gezeigt, dass Mitarbeiter sich – abhängig von Beginnalter und Konsumverhalten – über Cashbacks ein zusätzliches Versorgungsvermögen in der Größenordnung € 20.000 bis € 30.000,- aufbauen können. Das bietet Ihnen keine andere betriebliche Versorgungslösung.

Wenn Sie das Cashback-Modell von CONNECT Pensionsmanagement interessiert, erläutern wir Ihnen die Details gerne im persönlichen Gespräch. Warten Sie mit der betrieblichen Versorgung nicht länger. Denn besser wird es nicht mehr kommen.